Die Höhe der Anwaltsvergütung bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Streitwert des Gegenstandes.
Die Anwaltsvergütung kann erst dann ermittelt werden, wenn die Rechtsanwälte den individuellen Sachverhalt kennen.
In manchen Angelegenheiten, in denen dem Zeit- und Arbeitsaufwand durch die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nur unzulänglich Rechnung getragen wird, können individuell vereinbarte Vergütungsabsprachen getroffen werden. Deren Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
Die Schilderung Ihres Falles können Sie per Telefon, Fax oder E-Mail vornehmen. Dieser Anruf oder Ihr Schreiben ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Nachdem wir den Streitwert und die damit anfallenden Anwaltskosten bestimmt haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen unsere Kostenschätzung, sowie die darin enthaltenen anwaltlichen Leistungen der Kanzlei mit. Gleichzeitig übersenden wir Ihnen die anwaltliche Vollmacht, die Sie uns unterschrieben zurücksenden, falls Sie mit den Kosten einverstanden sind und möchten, dass wir Ihren Fall übernehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen beiderseits keine Verpflichtungen.
Üblicherweise trägt die im Prozess unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens. Sollte ein Fall des teilweisen Obsiegens oder teilweisen Unterliegens vorliegen, werden die Kosten zwischen den Parteien prozentual aufgeteilt.
Eine der wichtigsten Ausnahmen dazu bietet das Arbeitsrecht:
In einem Arbeitsgerichtsprozess trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. In den weiteren Instanzen greift diese Ausnahme nicht.
Aus diesem Grund ist es äußerst günstig, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein, übernimmt diese in den meisten Fällen die Anwalts- und die Prozesskosten. Den Bestand einer solchen Versicherung sollten Sie uns mitteilen.
Wenn sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und planen, eine solche abzuschließen, ist es erwähnenswert, dass in der Regel bereits 3 bis 6 Monate (Karenzzeit) nach Abschluss der Versicherung vergangen sein müssen, damit die Versicherung die Kosten eines neuen Rechtsstreits übernimmt.
Auch ist eine Selbstbeteiligung des Versicherten möglich. Diese beträgt meistens zwischen 150,00 und 300,00 €. Ob und wie hoch eine Selbstbeteiligung bei Ihrem Vertrag fällig wird, können Sie unter anderem durch eine Nachfrage bei Ihrer Versicherung erfahren.
Für den Fall, dass Sie die notwendigen Anwalts- und Prozesskosten nicht aufbringen können, übernimmt der Staat diese für Sie (Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe). Den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe sollten Sie bei dem zuständigen Amtsgericht stellen.
WICHTIG!
Da sich in letzter Zeit in unserer Kanzlei Anrufe folgenden Inhalts häufen:
"Ich brauche keine juristische Hilfe, ich wollte nur fragen...", sehen wir uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass der Rechtsanwalt nicht umsonst beratend tätig wird. Fragen Sie einen Rechtsanwalt, so heißt dies, dass Sie die sachkundige Antwort eines Fachmanns hören wollen und er für diese Antwort auch einstehen soll. Sollten Sie eine Frage haben, beantworten wir Sie Ihnen gerne, nachdem Sie der mit ihr verbundenen Kostennote zugestimmt haben. Diese ist im Falle einer Erstberatung sehr kostengünstig.