Rechtsanwaltskanzlei Kecker & Smelowa in Bürogemeinschaft
Arzthaftung
Das Gesundheitswesen und die Qualität der medizinischen Behandlung sind in Deutschland sehr hoch entwickelt. Aber auch Ärzte sind nur Menschen und deshalb nicht völlig unfehlbar. Denkbar sind Fehler bei der Diagnose, Prophylaxe, Behandlung, Rehabilitation, Aufklärung über Alternativen, Chancen und Risiken der Behandlung sowie Nachsorgefehler.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie von einem ärztlichen Fehler betroffen sind oder wird Ihnen als Mediziner ein solcher unterstellt, stehen wir Ihnen mit juristischem Rat und Tat zur Seite.
Vorüberlegungen
Als ersten Schritt vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens empfiehlt es sich, sich zunächst an die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer zu wenden. Dort kann zunächst ein für den Patienten kostenloses Verfahren durchgeführt werden, bei dem ermittelt wird, ob ein ärztlicher Fehler überhaupt vorliegt. Die Kosten des Mediziners werden von seiner Versicherung übernommen. Eine Durchführung des Schlichtungsverfahrens hängt von der Zustimmungbeider Seiten ab.
Das Schlichtungsverfahren ist nicht mehr zulässig, wenn in der Sache bereits ein Zivilrechtsstreit anhängig ist, oder die Staatsanwaltschaft beispielsweise wegen Körperveletzung ermittelt.
Durch die Schlichtungsstelle wird zunächst ein Gutachter bestimmt. Man darf diesen ablehnen. In einem solchen Fall wird ein neuer Gutachter vorgeschlagen. Sollte im Verfahren festgestellt werden, dass die Gesundheit des Patienten durch einen Behandlungsfehler des Arztes tatsächlich beeinträchtigt wurde und, zusätzlich dazu, daß bei einer regelgerechten Behandlung eine Gesundheitsverbesserung vorliegen würde, steigert dies schon ganz erheblich die Chancen des Patienten in einem Schadensersatzprozess.
Sollten Sie als Patient kein Schlichtungsverfahren wünschen, oder mit dem Ergebnis des Gutachtens und des Schlichtungsverfahrens nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Verantwortlichkeit des behandelnden Arztes für den entstandenen Schaden feststellen zu lassen. Für die Einholung des dazu notwendigen, gerichtlichen Gutachtens entstehen dann allerdings entsprechende Kosten.
Darüber hinaus ist bei einem solchen Prozess die Beweislast oft entscheidend. Hier muss der Patient entweder den Behandlungsfehler, sowie die dadurch entstehende Gesundheitsbeschädigung und den Erfolg einer sachgerechten Behandlung beweisen oder einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Arztes nachweisen können.
Prozessfolge
Ziel des Prozesses kann die Erlangung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sein. Die Berechnung von Schadensersatz ist in dem Zusammenhang meist deutlich einfacher zu erstellen, als die Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldsummen sehr viel niedriger sind, als im Ausland zu erzielende Summen, von denen in den Medien oft berichtet wird.
Anwaltliche Hilfe den Angehörigen medizinischer Berufe
Darüber hinaus beraten wir die Mitglieder der Heilberufe zu den Fragen der Approbation, des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, sowie Verstößen gegen das Werbe- und Kartellrecht. Wir führen Verhandlungen mit der Gegenseite, den zuständigen Kammern und deren Schlichtungststellen und übernehmen Ihre Prozessvertretung.