Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwaltskanzlei Kecker & Smelowa in Bürogemeinschaft

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Medizin- und Apothekenrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Transportrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Immobilienrecht
  • Forderungseinzug / Inkasso
  • Straßenverkehrsrecht
  • Verwaltungs- und Kommunalrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

 

 

Privates Baurecht

 

Im privaten Baurecht werden die Beziehung zwischen dem Bauherren und den sonst an der Erstellung des Bauwerks Beteiligten (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) geregelt.

 

Im privaten Baurecht herrscht, anders als im öffentlichen Baurecht, die Prärogative der Vertragsfreiheit vor. Dies bedeutet, dass im Rahmen individualvertraglicher Absprachen durchaus von gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden kann.

 

Gleichwohl spielt in diesem Bereich die Inhaltskontrolle der Verträge nach dem AGB-Recht eine große Rolle, weil echte Individualvereinbarungen nicht sehr häufig existieren. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass die Bauunternehmen für ihre Leistungen regelmäßig vorgefertigte Verträge verwenden.

 

Wenn Sie ein Haus errichten wollen, sich bereits in der Bauphase befinden oder wenn Sie einen Auftrag für die Planung, den Bau, Umbau oder Lieferung und Einbau von Waren und Werken erhalten haben und dabei Streitigkeiten zwischen Ihnen und der anderen Partei aufgetreten sind, wenn Sie ein Verwaltungssakt zugestellt bekommen haben, mit der Aufforderung den Bau zu stoppen, bereits errichtete Bauwerke abzureißen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

 

Wir fertigen und überprüfen Verträge, machen Mängelansprüche geltend, führen Verhandlungen sowohl auf Bauherren- als auch auf Unternehmerseite.

 

Darüber hinaus überprüfen für Sie gerne die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, erstellen rechtliche Analysen der Bebaubarkeit von Grundstücken, und gegehn gegen unzulässige Bauvorhaben Dritter vor.